Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode unter anderem zum Ziel gesetzt, das Gesamtsystem aus Häfen und Wasserstraßen durch eine bessere konzeptionelle Vernetzung nachhaltig zu stärken. Für den Bereich der hauptsächlich dem Tourismus oder Sport dienenden Nebenwasserstraßen wurde vereinbart entsprechend der Befahrbarkeit neue Prioritäten zu setzen und diese zu unterstützen sowie zusammen mit den Bundesländern und Regionen neue Konzepte für die einzelnen Wasserwege zu entwickeln. Dies steht auch in Verbindung mit dem Vor-haben, die touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken und die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland weiter zu verbessern.
Bereits im November 2019 wurden mit einem Bundestagsbeschluss die Eckpunkte zur Nationalen Tourismusstrategie beschlossen und die Bundesregierung bei der weiteren Ausarbeitung u.a. aufgefordert, konkrete Verbesserung im Bereich Bundeswasserstraßen für den Wassertourismus zu erzielen. Darüber hinaus hatte sich die Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt, ein Wassertourismuskonzept vorzulegen, welches im Juni 2016 veröffentlicht wurde. Dieses setzte jedoch zunächst einen starken Akzent auf Änderungen bei der internen Organisation und Aufgabenverteilung, um den Nutzungsansprüche der Freizeitwasserstraßen zukünftig durch einen spezialisierten Organisationszweig zweckmäßig begegnen zu können.
Die Weiterentwicklung des Wassertourismuskonzeptes bildet somit die Grundlage, um die Potenziale der Freizeitschifffahrt durch einen detaillierteren Masterplans darstellen zu können, der in der Konsequenz dann auch das bisherige Wassertourismuskonzept ablöst. Durch den Auftrag zur Umsetzung einer neuen abgestimmten Strategie, kommt die Bundesregierung ihrem Versprechen nach, die Nebenwasserstraßen für Freizeit und Erholung aufzuwerten und dabei auf das Gleichgewicht von Ökonomie und Ökologie zu achten.